Einkommen bei Grundsicherung
Das Jobcenter berücksichtigte diese mit täglich 1 Prozent des Regelsatzes als Einkommen. Der Kläger wandte sich gegen die Berücksichtigung mit dem Argument, er habe die unentgeltliche Verpflegung nicht in Anspruch genommen. Das Sozialgericht lehnte mit der Begründung ab, dass es nur auf das bereitstellen, nicht aber auf die tatsächliche Inanspruchnahme ankomme.
Der Arbeitnehmer hätte arbeitsvertragliche Verzichtsregelungen vorlegen bzw. mit seinem Arbeitgeber vereinbaren müssen.
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