Einführung einer Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Angesichts der Pläne der EU zur Einführung einer Sondersteuer für Digitalunternehmen wurde nun von beteiligten Verbänden gewarnt. Es wird befürchtet, dass der europäische Alleingang eine langfristige und international harmonisierte Lösung blockieren könnte. Die in Frage stehenden Geschäftsmodelle gibt es zum Teil bereits 20 Jahre.

Unternehmen müssen fair und gleichmäßig besteuert werden. Das werde jedoch durch eine Sondersteuer auf digitale Geschäftsmodelle konterkariert. Es soll ein Steuersatz von ein bis fünf Prozent des Umsatzes erhoben werden.

Die Steuer soll bei Unternehmen erhoben werden, deren weltweiter Jahresumsatz 750 Millionen Euro Einnahmen und deren Einnahmen aus den innerhalb der EU erbrachten steuerbaren Dienstleistungen 50 Millionen Euro überschreiten.

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