Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen
Im Umsatzsteuerrecht wird eine Veräußerung eines Geschäftsbetriebes im Ganzen als nicht steuerbar behandelt. Daher ist der Verkauf eines Betriebes im Ganzen steuerfrei und unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Entscheidend für die Steuerbefreiung ist allerdings, dass der Erwerber des Geschäftsbetriebes den Betrieb mit den wesentlichen Bestandteilen der Betriebsgrundlagen fortführt.
Problematisch wird es, wenn nur Teile des Betriebes übergeben werden und anderen Teile von Dritten übernommen werden. In einen Urteilsfall hat ein Gaststättenbetreiber nur die Küche veräußert, anderes Inventar und Gaststättenteile wurden vom Erwerber von anderen Dritten mit eigenständigem schriftlichen Vertrag gepachtet.
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