Eigenheimzulage: Kinderaltersgrenze unverändert

Die Altersgrenzen für die Gewährung von Kindergeld und kindbedingten Steuerfreibeträgen wurde vom 27. Lebensjahr des Kindes auf das 25. Lebensjahr gesenkt. Geht es jedoch um die Kinderzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz, wird die Senkung insoweit nicht übernommen. Anspruchsberechtigte sind bei der Planung ihres Vorhabens von der Tatsache ausgegangen, dass sie für ihre Kinder auch bis zum vollendeten 27. Lebensjahr die Förderung erhalten und haben dementsprechend die Kinderzulage in die Finanzierung miteingeplant.

Hinweis: Auswirkungen durch Absenkung der Altersgrenze bestehen jedoch bei Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag oder auch bei der zumutbaren Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen.

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