Das Bundeskabinett hat die Eigenheimrente (sog. Wohn-Riester) beschlossen. Der Gesetzesentwurf dient dem Ziel, die steuerlich geförderte Altersvorsorge durch Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie attraktiver zu machen. In einem Wohnförderkonto werden die für private Wohnimmobilien entnommenen Beträge angespart bzw. zurückgezahlt. Außerdem enthält der Gesetzesbe-schluss neue Regelungen zur Gewährung der Wohnungsbauprämie, die künftig nur noch bei tatsächlicher Investition in eine private Wohnimmobilie gezahlt werden kann. Hinweis: Die Beschlüsse sollen nach Zustimmung des Bundesrates rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft treten.
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