Ehescheidungskosten abziehbar?


Nach dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz sind Ehescheidungskosten bis zur gesetzlichen Neuregelung ab 2013 als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Das BFH-Urteil aus dem Jahr 2011 ist damit nur für Veranlagungsjahre bis einschließlich 2012 anwendbar. Damit ist der ewige Streit um den Absatz derartiger Aufwendungen immer noch nicht endgültig entschieden. Die letzte Instanz ist der BFH, der endgültig eine Klärung der Rechtslage herbeiführen soll.

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