Ehegatten – Arbeitsverhältnis: Direktversicherung

Nach dem Urteil des BFH vom 10.06.2008 ist ein Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten mit einer besonderen Vereinbarung bezüglich der Barlohnumwandlung einer Direktversicherung möglich. Sofern das Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten grundsätzlich steuerlich anzuerkennen ist, kann ein Teil des bis dahin bestehenden angemessenen Lohnanspruchs in einen Direktversicherungsschutz umgewandelt werden. Eine Änderung des Arbeitsverhältnisses ist im Übrigen nicht erforderlich. Die Versicherungsbeiträge sind betrieblich veranlasst und regelmäßig ohne Prüfung einer sogenannten Überversorgung als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.

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