ebay-Händler


Der BFH hat im Urteil vom 26.04.2012 klargestellt, dass beim Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre über die Internetplattform ebay eine nachhaltige unternehmerische und damit umsatzsteuerbare Tätigkeit vorliegt. Die Beurteilung als nachhaltige Tätigkeit hängt nicht von einer bereits beim Einkauf vorhandenen Wiederverkaufsabsicht ab. Bei der laufenden Veräußerung von Gegenständen in erheblichem Maße liegt keine private Vermögensverwaltung mehr vor, wenn sich der Verkäufer wie ein Händler benimmt. Im Urteilsfall hat ein Ehepaar über ebay Gegenstände unterschiedlicher Produktgruppen veräußert (Briefmarken, Puppen, Modelleisenbahnen, Kunstgewerbe, Schreibgeräte, Porzellan usw.). Diese nachhaltige Betätigung wurde als unternehmerische Tätigkeit eingestuft.

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