E-Bilanz ohne Rechtsgrundlage?


Das Bundesjustizministerium hat Bedenken bei der Einführung der E-Bilanz. Die E-Bilanz würde ohne eine ausreichende Rechtsgrundlage erfolgen. Auch die Erleichterungen in der Startphase können an der fehlenden Rechtsgrundlage nichts ändern. Das Justizministerium schlägt deshalb vor, die Einführung der E-Bilanz um ein weiteres Jahr zu verschieben. Vom Bundesverfassungsgericht könnte schließlich die Einführung der E-Bilanz ohnehin gestoppt werden. Ob eine neue Rechtsgrundlage nach dem ELENA-Debakel eine parlamentarische Mehrheit erhalten wird, dürfte derzeit nicht unbedingt als sicher gelten.

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