Doppelte Haushaltsführung

Der BFH hat seine Rechtsprechung zum Lebensmittelpunkt bei doppelter Haushaltsführung mit dem Urteil vom 08.10.2014 fortgeführt. Der Steuerpflichtige lebte einen weitaus überwiegenden Teil des Jahres mit der Lebensgefährtin an der Zweitwohnung vor Ort an der Tätigkeitsstätte. Nach Auffassung des BFH verlagert sich der Lebensmittelpunkt, wenn eine gemeinsame Wohnung vor Ort unterhalten wird, die nach Ausstattung und Größe als familiengerechte Wohnung genutzt wird. Dies gilt selbst dann, wenn die Wohnung am bisherigen Lebensmittelpunkt beibehalten wird.

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