Doppelte Haushaltsführung

Die Doppelte Haushaltsführung ist nach Urteil des BFH vom 28.03.2012 auch dann beruflich veranlasst, wenn der Steuerpflichtige den Zweithaushalt am Beschäftigungsort in einer Wohnungsgemeinschaft einrichtet. Nur wenn sich der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen an den Beschäftigungsort verlagert und die Wohnung dort zum Ort der eigentlichen Haushaltsführung wird, entfällt deren berufliche Veranlassung als Wohnung am Beschäftigungsort. Des Weiteren hat der BFH mit Urteil vom 19.04.2012 festgestellt, dass eine Wohnung am Beschäftigungsort liegt, wenn sie dem Arbeitnehmer ungeachtet von Gemeinde oder Landesgrenzen ermöglicht, seine Arbeitsstätte täglich aufzusuchen.

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