Doppelte Haushaltsführung


Nach dem Urteil des BFH vom 21.04.2010 ist es für eine doppelte Haushaltsführung nicht zwingend erforderlich, dass der Arbeitnehmer seine Hauptwohnung entgeltlich nutzt oder sich an den Kosten des Haushalts beteiligt. Nach Ansicht des BFH sind bei der Frage, ob der Arbeitnehmer am Wohnsitz einen eigenen Hausstand unterhält, alle tatsächlichen Verhältnisse im Rahmen einer Gesamtwürdigung einzubeziehen. Die entgeltliche Nutzung der Wohnung und die Beteiligung an den Haushaltskosten sind dabei zwar gewichtige Indizien, aber keine unerlässliche Voraussetzung.

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