Digitalisierung bei Steuererklärungen

Ab dem Veranlagungszeitraum 2019 müssen die von den mitteilungspflichtigen Stellen übermittelten Daten grundsätzlich nicht mehr in den Papiervordrucken der Einkommensteuererklärung deklariert werden. Dies hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mitgeteilt, die sich nach der Umsetzung der Strategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ erkundigt hatte.

Der Steuerpflichtige kann jedoch weiterhin eigene Angaben in der Steuererklärung machen. Die von Dritter Seite übermittelten Daten haben nicht die Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides, so die Bundesregierung.

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