Dienstjubiläum

Gem. dem Urteil des BFH vom 20.01.2016, VI R 24/15, veröffentlicht am 27.07.2016, können die Aufwendungen für die betriebsinternen Feierlichkeiten anlässlich eines Dienstjubiläums (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst sein. Damit besteht auch die Möglichkeit, diese Aufwendungen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit als Werbungskosten geltend zu machen, wenn der Arbeitnehmer die Gäste nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien einlädt. Im Streitfall waren ferner alle Amtsangehörigen eingeladen und es waren auch keine Umstände ersichtlich, die auf eine private Veranlassung der geltend gemachten Aufwendungen schließen lassen (maßvolle Kosten, Veranstaltungsort und -zeit, Genehmigung der Feier durch die Amtsleitung).

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