Die Grundlagen der Buchhaltung

Die meisten Selbstständigen haben nur unzureichende Kenntnisse, was die Buchhaltung anbelangt. Aus diesem Grund ist sie für viele auch eine eher ungeliebte Aufgabe. Trotzdem kommen Unternehmer aber nicht darum herum, da sie gegenüber dem Finanzamt zu einer ordentlichen Buchführung verpflichtet sind. Hinzu kommt, dass man viele Geschäftsabläufe im Unternehmens-Alltag besser verstehen kann, wenn man die Grundlagen der Buchhaltung kennt.

Wozu dient die Buchhaltung?

In der Buchhaltung geht es darum, alle Geschäftsvorgänge in einem Unternehmen festzuhalten. Dazu zählt es, alle Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen, um anschließend den konkreten Gewinn bzw. Verlust in einem bestimmten Zeitraum – sei es monatlich, quartalweise oder jährlich – bestimmen zu können. Betrieben dient das dazu, sich einen genauen Überblick zu verschaffen, wie sie in Zukunft Kosten einsparen oder ihren Umsatz steigern können.

Eine ordentliche Buchhaltung ist aber auch für die Abgabe der Einkommensteuererklärung entscheidend. Findet das Finanzamt darin Lücken oder Fehler, kann es eine Betriebsprüfung vornehmen, um die Richtigkeit aller Unternehmens-Zahlen zu überprüfen. Um das zu vermeiden, ist eine saubere Buchführung essentiell.

Wie führt man ordentlich Buch?

Für eine ordentliche und lückenlose Buchführung ist es wichtig, immer alle Belege und Quittungen zu sammeln und diese nach Datum zu sortieren. Geschäfts-Vorgänge können sonst zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr korrekt nachvollzogen und gebucht werden. Gesammelt werden müssen unter anderem alle Belege über

• Aufnahme von Krediten
• Betriebskosten
• Mietausgaben
• Wareneingänge und -ausgänge
• Lohnzahlungen
• Quittungen und Rechnungen von Lieferanten
• Quittungen und Rechnungen von Kunden.

Lassen Unternehmen hier Sorgfalt walten, sparen sie sich dadurch nicht nur viel Zeit beim späteren Ausfüllen der Steuererklärung, sondern auch Ärger mit dem Finanzamt.

Buchführungspflicht und Aufzeichnungspflichten einhalten

Grundsätzlich gibt es zwar keine unmittelbaren Strafen, wenn die Buchführungspflicht nicht eingehalten wird, jedoch zieht das im Regelfall finanzielle Nachteile für Unternehmen mit sich. Unter Umständen können dann Zuschläge für das Versäumnis der festgesetzten Fristen sowie Steuernachzahlungen inklusive Zinsen fällig werden.

Anders verhält sich das, wenn die Aufbewahrungs- oder Aufzeichnungspflicht verletzt wird. In diesem Fall muss mit Geldstrafen oder schlimmstenfalls sogar mit Freiheitsentzug gerechnet werden. Unternehmen müssen all Ihre Dokumente über folgende Zeiträume aufbewahren:

• 2 Jahre für Rechnungen an Privatpersonen
• 6 Jahre für Geschäftsbriefe
• 10 Jahre für den Jahresabschluss

Alles Wissenswerte zum Thema Buchhaltung erfährt man auf der Webseite von buchhaltung-einfach-sicher.de.

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