Degressive Abschreibung


Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von max. 25 % wurde ab dem 01.01.2009 wieder eingeführt. Diese Regelung läuft zum Jahresende 2010 aus. Die Bundesregierung wurde nun gefragt, ob sie eine Abkühlung der Investitionstätigkeit erwartet, wenn die degressive Abschreibung wie geplant zum Ende des Jahres 2010 ausläuft. Nach Auskunft der Bundesregierung seien auch in den Jahren 2011 und 2012 noch positive kassenmäßige Entlastungen bei den investierenden Unternehmen zu erwarten. Die auch in den Jahren 2011 und 2012 erhöhte Liquidität sowie die damit verbesserten Refinanzierungsmöglichkeiten der Unternehmen würden auch nach Ablauf der Maßnahme ein positives Investitionsklima schaffen. Eine zeitliche Verlängerung der derzeit geltenden Regelung zur degressiven Abschreibung sei aber nicht geplant.

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