DBA Frankreich – Renten

Das BMF hat am 18.01.2018 ein Durchführungsschreiben zum Rentenfiskalausgleich (DBA Frankreich, Art. 13 c) veröffentlicht. Am 31.03.2015 wurde ein Zusatzabkommen unterzeichnet, welches das deutsch-französische DBA aus 1959 in zahlreichen Punkten ändert, insbesondere das Besteuerungsrecht für Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Sozial-versicherung.

Damit wurde dem dringenden Wunsch Frankreich stattgegeben, Altersbezüge künftig weitestgehend im Ansässigkeitsstaat zu versteuern. Im Gegenzug haben sich beide Staaten im Zusatzabkommen 2015 auf einen Rentenfiskalausgleich verständigt.

1 Punkt2 Punkte3 Punkte4 Punkte5 Punkte ( 1 Bewertungen, Durchschnitt: 3,00 von insgesamt 5 )
Loading...
Artikel wurde bisher 1.201 mal gelesen