Darlehen an nahe Angehörige
Der BFH hat in einer Grundsatzentscheidung nun auch den Abgeltungsteuersatz in Höhe von 25 % für Zinsen bei Darlehen an nahe Angehörige zugelassen. Dies widerspricht der gängigen Praxis seit Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009, die bei derartigen Darlehen den tariflichen Einkommensteuersatz vorgesehen hatte. Das Darlehen an einen nahen Angehörigen muss jedoch fremdüblich gestaltet sein, damit die neue Auffassung auch angewendet werden kann (BHF vom 29.4.2014, veröffentlicht am 20.08.2014).
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