Computerzeitschriften als Werbungskosten
Nach einer rechtskräftigen Entscheidung können Aufwendungen für Computerzeitschriften nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Der Kläger war als Netzwerkadministrator bei einem weltweit tätigen Konzern tätig und machte die Aufwendungen für diverse Computerzeitschriften als Fachliteratur geltend. Die überwiegend berufliche Nutzung sei nicht gegeben, was das Gericht anhand aktueller Ausgaben beurteilte. Die zum Teil nur privat zu verwendenden Aussagen wie z. B. zu eBay Verkäufen konnten keinen Werbungskostenabzug wegen ausschließlicher oder fast ausschließlicher beruflicher Nutzung bewirken.
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