Bußgelder bei Kassenführung
Erfasst werden Tatbestände, die noch keine Steuerhinterziehung sind, weil die betreffende Steuererklärung noch gar nicht abzugeben war. Steuerverkürzungen stehen jedoch schon im Raum. Die unangekündigte Kassen-Nachschau wird bei der ordnungsgemäßen Kassenführung zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Steuergefährdungen können entdeckt und mit einem zusätzlichen Bußgeld belegt werden. Durch eine gesetzliche Neuregelung wurde das bisherige Bußgeld von 5.000 EUR bei Ordnungswidrigkeiten in Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Kassenführung auf 25.000 EUR angehoben.
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