Bundestag beschließt GmbH-Reform

Mit der Reform bekommt die klassische GmbH, für die man weiterhin 25.000 Euro Startkapital benötigt, eine „kleine Schwester“, die sog. Mini-GmbH. Die Gesellschafter können auf ein Musterprotokoll zurückgreifen, das lediglich notariell beurkundet werden muss. Insgesamt fallen Kosten von weniger als 150 Euro an. Das Stammkapital wird jährlich mit einem Viertel des Jahresgewinns einbehalten, um auf das Eigenkapital von 25.000 Euro zu kommen. Dann kann die Unternehmergesellschaft auf die klassische GmbH umgestellt werden.

Hinweis: Nach Zustimmung des Bundesrates kann mit der Neugründung der Unternehmergesellschaft begonnen werden.

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