Bürokratieentlastung ist beschlossen

Das Bürokratieabbau Gesetz wurde Anfang Juli von der Bundesregierung beschlossen. Damit kommt es zur Anhebung der Buchführungspflichtgrenzen und der Grenzen für die Pauschalierung kurzfristig Beschäftigter. Außerdem werden die Meldepflichten für kirchensteuerabzugsverpflichtete erleichtert. Es kommt zur Verringerung von Meldepflichten durch die Anhebung der Schwellenwerte auf 800.000,00 EUR bei verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen (z. B. Intrahandelsstatistik bei innergemeinschaftlichen Lieferungen). Nicht angenommen wurde der Vorschlag, den Grenzbetrag für die Sofortabschreibung von GwG von bisher 410,00 EUR auf 1.000,00 EUR anzuheben.

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