Bonusprogramm ges. Krankenversicherung

Das BMF hat mit Pressemitteilung vom 13.03.2017 Stellung genommen zur geänderten Rechtslage nach dem BFH Urteil vom 01.06.2016, hinsichtlich der Auswirkungen der Teilnahme an Bonusprogrammen der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Einkommensbesteuerung. U.a. wird aufgeführt, dass betroffene Personen zunächst nichts veranlassen müssen. Wenn entsprechende Leistungen durch die Krankenversicherung erstattet werden, dann stellt die Krankenversicherung eine Papierbescheinigung aus.

Diese ist beim zuständigen Finanzamt einzureichen und ist Voraussetzung und Grundlage für eine Prüfung der Einkommensteuerfestsetzung durch das Finanzamt. Die Krankenversicherungen wurden gebeten, bei den von Ihnen angebotenen Bonusprogrammen festzustellen, ob die Voraussetzungen der BFH Entscheidung erfüllt sind.

Aus den genannten Bescheinigungen wird eine Korrektur der bislang elektronisch übermittelten Beitragsrückerstattung en hervorgehen.

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