BMF: Reisekosten Arbeitnehmer

Mit BMF Schreiben vom 01.12.2020 wird die steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern geregelt. Das Schreiben enthält Ausführungen zu der Anwendung der Regelungen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, sowie die zeitliche Anwendungsregelung. Es ersetzt das Schreiben vom 24.10.2014 und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.

In den Beispielen wurden die ab 01.01.2020 geltenden Beträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Sachbezugswerte berücksichtigt.

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