Blockheizkraftwerke Umsatzsteuer

Ein Blockheizkraftwerk dient der Erzeugung von Strom und Wärme in einem Gebäude. Der überschüssige Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist, wobei der örtliche Energielieferant zur Abnahme und Vergütung des Stromes verpflichtet ist.
Die Betriebe sind grundsätzlich umsatzsteuerliche Unternehmer und damit zum Vorsteuerabzug berechtigt (Verfügung der OFD Frankfurt am Main vom 04.02.2008).

1 Punkt2 Punkte3 Punkte4 Punkte5 Punkte ( 1 Bewertungen, Durchschnitt: 4,00 von insgesamt 5 )
Loading...
Artikel wurde bisher 2.217 mal gelesen