Bilanzregeln an IFRS Standard anpassen

Das als Entwurf vom BMJ vorgelegte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wird im Laufe des Jahres in Kraft treten und damit in Teilen erst ab 01.01.2010 wirksam werden. Ziel der Reform ist es, das deutsche Bilanzrecht dem IFRS (International Financial Reporting Standard) anzunähern. U.a. soll dies dadurch erreicht werden, dass Aufwandsrückstellungen im Wesentlichen abgeschafft werden. Weiterhin sollen Bilanzen die nach dem HGB erstellt werden, wesentlich aussagekräftiger sein und gerade für mittelständige Unternehmen durch Herabsetzung der Schwellenwerte vereinfacht erstellt werden können. Zulässig sollen aber weiterhin unterlassene Instandhaltungrückstellungen sein, die innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden. Es handelt sich bisher um die umfangreichste Reformierung des Deutschen Handelsrechts.

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