Bilanzierung von Zinsen

Zinsen aus Steuerzahlungen nach § 233 a AO müssen nach Aussage der OFD Frankfurt bereits dann bilanziert werden, wenn der Zinsanspruch sicher ist. Dies ist z. B. nach einer Außenprüfung der Fall. Die Erfassung erfolgt bei Zinserstattungen bereits zum Bilanzstichtag, an dem der Anspruch als sicher gilt. Zinsen auf Steuernachzahlungen sind frühestens nach Ablauf der 15 Monate Karenzzeit zu passivieren. Diese werden damit erst frühestens 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres erfasst, in dem die Steuerverbindlichkeit entstanden ist. Betroffen sind nur betriebliche Steuern, wie z. B. die Umsatzsteuer.

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