Bilanzierung – Auffangpositionen in der E-Bilanz


Die Finanzverwaltung lehnt es ab, die mit dem Anwendungsschreiben zur E-Bilanz geschaffenen Auffangpositionen zeitlich unbegrenzt nutzbar zu machen. Die Auffangpositionen sollen lediglich den Einstieg in die E-Bilanz erleichtern. Damit bleiben Auffangpositionen nur für einen Zeitraum von fünf bis sechs Jahren in der Taxonomie eingefügt. Mittelfristig muss deshalb die Buchführung in den Unternehmen so angepasst werden, dass unmittelbar Mussfelder befüllt werden können. Auffangpositionen dienen nur dem Umstand, dass Positionen aus der Buchhaltung nicht einem bestimmten Feld in der Taxonomie durch das Programm zugeordnet werden können.

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