BFH zur Pensionszusage
Wieder hat der BFH eine verdeckte Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Ausscheiden des Gesellschafter-Geschäftsführers angenommen. In Urteilsfall hatte der beherrschende Gesellschafter durch vorzeitiges Ausscheiden eine verdeckte Gewinnausschüttung für die jährlichen Zuführungen zur Rückstellung der Pensionszusage ausgelöst. Der Versorgungsvertrag sei nicht wie vereinbart durchgeführt worden, da die Zusage aufgrund der Erdienbarkeit von mindestens 10 Jahren auf das 68. Lebensjahr zugesagt wurde und der Gesellschafter-Geschäftsführer bereits mit 63 Jahren ausgeschieden war.
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