Bewirtungsaufwendungen

Der BFH hat mit Urteil vom 18.04.2012 zu den Anforderungen eines Bewirtungsbelegs bei der Bewirtung in einer Gaststätte zusammengefasst. Es sind ordnungsgemäße Rechnungen zu erteilen. Sofern es sich nicht um Rechnungen über Kleinbeträge (brutto 150 EUR) handelt, muss auch der Name des bewirtenden Steuerpflichtigen enthalten sein. Fehlt auf der Gaststättenrechnung der Name des bewirtenden Steuerpflichtigen, wird der Betriebsausgabenabzug versagt.

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