Bewertung des Vorratsvermögens nach Lifo

Die Finanzverwaltung weist in Ihrem aktuellen Schreiben auf die Grundsätze zur Anwendung des Lifo-Verfahrens hin. Diese Methode kommt für Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens in Betracht, also für Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse und Waren. Damit die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten werden, ist erforderlich, dass die am Schluss des Wirtschaftsjahres vorhandenen Wirtschaftsgüter mengenmäßig erfasst werden. Die Lifo-Methode muss zum Grundsatz der Einzelbewertung den Grundsatz der Vereinfachung widerspiegeln. Die Finanzverwaltung weist insbesondere auf den Grundsatz hin, dass nur gleichartige Wirtschaftsgüter zu einer Gruppe zusammengefasst werden können.

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