Betriebsprüfung – Einordnung in Größenklassen
Die Finanzverwaltung hat die neuen Größenklassen im BMF-Schreiben vom 09.06.2015 veröffentlicht, die vor allem für den Prüfungsturnus der einzelnen Unternehmen Bedeutung haben. Die neuen Abgrenzungsmerkmale gelten erst zum 01.01.2016. Ein Kleinbetrieb ist fast in allen Bereichen (Ausnahme LuF und Kreditinstitute) dann gegeben, wenn die Umsatzerlöse einen Betrag von 190.000,00 EUR überschreiten. Bei der Gewinngröße ist dann ein Kleinbetrieb vorhanden, wenn der Gewinn über 40.000,00 EUR liegt (Ausnahme: Kreditinstitute). Für die Erfassung als Klein-, Mittel-, oder Großbetrieb reicht es aus, dass ein einziges Abgrenzungsmerkmal überschritten wird.
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