Betriebsausgaben bei selbständiger Tagesmutter
Denn diese seien betrieblich und privat veranlasst und als Aufwendungen für den privaten Haushalt nicht anteilig als Betriebsausgaben abzugsfähig. Im Streitfall war auch kein sachgerechter Aufteilungsmaßstab gegeben.
Artikel wurde bisher 988 mal gelesen