Beteiligungsgrenze ist verfassungsgemäß
Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft sind steuerpflichtig, wenn sie im Privatvermögen gehalten werden. Geprüft werden muss hier eine Beteiligungsgrenze von derzeit 1 %. Der BFH hat nun geprüft, ob das Absenken der Beteiligungsgrenze von früher 10 % auf heute 1 % verfassungsgerecht ist. In der Entscheidung vom 23.01.2013 hat der BFH keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Seit Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte im Veranlagungszeitraum 2009 unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von Aktien auch bei einer Beteiligung von unter 1 % der Besteuerung. Dies musste der BFH jedoch nicht zum Gegenstand des Urteils machen.
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