Besteuerungsverfahren für Rentner
Der DStV ist der Auffassung, dass wenn ein solches neues Verfahren eingeführt wird, es hier einer gründlichen Prüfung bedarf, wie ein für den Steuerpflichtigen faires Verfahren auch hier gesetzlich und untergesetzlich erhalten bleibt. Weiterhin sprechen gewichtige Gründe dafür, dass der Rentner mit der Einverständniserklärung keine Steuererklärung abgibt. Somit erfüllt er die ihn treffende Abgabepflicht nicht.
Eine weitere Forderung des DStV ist daher, dass den Rentner durch eine Amtsveranlagung keine negativen Folgen treffen dürfen, wie etwa Verspätungszuschläge. Auch dürfte die Anwendung einiger Korrekturvorschriften erschwert sein, da eine solche Erklärung wohl keine Steuererklärung ersetzt. Der DStV fordert insgesamt eine hinreichende Aufklärung in Form von Hinweisblättern.