Besteuerung von Renten

Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 19.08.2013 festgehalten, dass die Besteuerung von Erziehungsrenten mit dem Besteuerungsanteil versteuert werden müssen. Die Einbeziehung in die Versteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz ist damit laut Aussage der Richter verfassungsgerecht. Diese Art von Rente unterscheidet sich z. B. von Schadenersatzrenten, die nicht steuerbar sind. Sie beruhen auf steuerlich abziehbaren Einzahlungsbeträgen, was eine Besteuerung für den Bezug von Erziehungsrenten rechtfertigt.

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