Besteuerung von Ferienwohnungen
Die OFD Niedersachsen hat in einer umfassenden Verfügung vom 18.06.2010 die Merkmale bestimmt, anhand derer die Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung von fremd- und teilweise selbst genutzten Ferienwohnungen festgestellt wird. Die Überschusserzielungsabsicht von Vermietern einer Ferienwohnung wird zweistufig geprüft. In der ersten Prüfungsstufe ist zwischen ausschließlich fremd vermieteten und zum Teil selbst genutzten Ferienwohnungen zu unterscheiden. In der zweiten Prüfungsstufe wird die zeitweise Vermietung und zeitweise Selbstnutzung gegenübergestellt.
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