Besteuerung einer Einmalzahlung – Direktversicherung

Die volle Besteuerung der Einmalzahlung aus einer Direktversicherung ist verfassungsgemäß. Diese Auffassung vertritt das Finanzgericht Münster in einem rechtskräftigen Urteil, dabei sah es weder eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung noch die Eigentumsgarantie als verletzt an.

Eine Beschränkung der Steuerpflicht greife nicht ein, da sich aus den exemplarisch vorgelegten Gehaltsabrechnungen früherer Jahre ergebe, dass die Beiträge tatsächlich nicht nur im Rahmen der Höchstbeträge, sondern in vollem Umfang steuerfrei gestellt worden seien. Es handele sich auch nicht um außerordentliche Einkünfte, die ermäßigt zu besteuern wären, da bereits im Versicherungsvertrag das Wahlrecht zur Kapitalabfindung vereinbart worden sei.

Die volle Versteuerung sei auch verfassungsgemäß. Eine Ungleichbehandlung im Verhältnis zur laufenden Auszahlung einer Rente liege nicht vor, da sich dies aus dem verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Grundsatz der Abschnittsbesteuerung ergebe.

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