Beabsichtigte Eigennutzung einer Wohnung

Nach einer Entscheidung des FG Köln vom 14.11.2012 ist die zunächst beabsichtigte Eigennutzung einer Wohnung ohne Belang, wenn tatsächlich eine Fremdvermietung erfolgt. Für das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt an, in dem zum ersten Mal Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden können. Im Urteilsfall äußerte die Klägerin zunächst eine gegenteilige Absicht (Eigennutzung). Dies ist jedoch unschädlich, wenn durch diese Absicht die spätere Erzielung von Einkünften nicht erschwert wird.

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