Bauleistungen: Anzahlungen
Erfüllt der Leistungsempfänger im Zeitpunkt der Leistungserbringung die Voraussetzungen als Steuerschuldner, bleibt die bisherige Besteuerung der Anzahlung beim leistenden Unternehmer bestehen. Eine Berichtigung der erstellten Anzahlungsrechnung ist in diesen Fällen nicht gegeben.
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