Bahncard als Werbungskosten

Ausgaben für eine Bahncard können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sich dadurch voraussichtlich die beruflichen Fahrtkosten (für Auswärtstätigkeit und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstäte) insgesamt um den Preis der Bahncard verringern. Die Möglichkeiten der privaten Nutzung der Bahncard spielt dann keine Rolle mehr. Das Finanzgericht Baden Württemberg hat außerdem entschieden, dass die Ausgaben für eine Bahncard in voller Höhe als Werbungskosten abgezogen werden können, auch wenn diese erst im Dezember gekauft wurde (keine zeitanteilige Berücksichtigung). Durch die Wiedereinführung der Entfernungspauschale können die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel wieder angesetzt werden, sofern diese höher sind als die Entfernungspauschale selbst.

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