Automatisiertes Verfahren für Kirchensteuer


Nach einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 29.06.2011 will die Bundesregierung die Beitreibung von Steuern und Abgaben erheblich ausweiten. Danach soll eine ganze Reihe von Steuergesetzen bis hin zu den Regelungen über die Erhebung von Kirchensteuer auf Kapitalerträge geändert werden. Die Neuregelung zur Erhebung von Kirchensteuer betrifft nur mit Abgeltungsteuer besteuerte Kapitalerträge. Das bestehende Übergangsverfahren soll nun durch ein automatisiertes Abzugsverfahren ersetzt werden. Anders als bisher besteht künftig kein Wahlrecht mehr, ob Kirchensteuerbeträge durch die Kreditinstitute einbehalten werden oder ob die Festsetzung im Veranlagungsverfahren erfolgt. Die Kreditinstitute müssen künftig eine Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern vo rnehmen, ob für den Steuerpflichtigen tatsächlich eine Kirchensteuerpflicht besteht. Ist dies der Fall, wird die Kirchensteuer automatisch von den Kapitaleinkünften einbehalten.

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