Auswirkung auf Buchführungsgrenzen

Für die Frage, ob die Buchführungsgrenze nach der Abgabenordnung überschritten ist, ist der Gewinn nicht um Aufwendungen oder Erträge zu korrigieren, die sich im Zusammenhang mit einer Ansparrücklage nach § 7 g EStG ergeben. Die maßgebliche Buchführungsgrenze hinsichtlich des Gewinns wird damit unter Berücksichtigung evtl. Auswirkungen durch die Ansparrücklage ermittelt (Gewinngrenze 30.000 Euro, seit 2008: 50.000 Euro).

Hinweis: Das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom -14.1.1-2007 betrifft die Ansparrücklage nach altem Recht. Der neue Investitionsabzugsbetrag führt zu einer außerbilanziellen Korrektur.

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