Aushangpflichten für Arbeitgeber
Hinweis: Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 EUR geahndet werden (zzgl. der Kosten eines Verfahrens, die der Arbeitgeber zu tragen hat).
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Hinweis: Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 EUR geahndet werden (zzgl. der Kosten eines Verfahrens, die der Arbeitgeber zu tragen hat).