Ausgleichszahlungen Pflichtteilsverzicht

Der BFH hat entschieden, dass die Zinsen aus der Stundung eines Ausgleichsanspruchs für den Pflichtteilsverzicht einkommensteuerbar sind.

Wenn demnach ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige derartige Ansprüche verzichtet und dafür einen fälligen Zahlungsanspruch erhält, dann führt die Verzinsung des Zahlungsanspruchs zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen i.S.d. EStG.

1 Punkt2 Punkte3 Punkte4 Punkte5 Punkte ( 1 Bewertungen, Durchschnitt: 3,00 von insgesamt 5 )
Loading...
Artikel wurde bisher 964 mal gelesen