Ausfuhrlieferungen
Die Finanzverwaltung hat zu den Steuerbefreiungen bei Ausfuhrlieferungen mit Schreiben vom 23.01.2015 insbesondere zum ATLAS-Verfahren Stellung genommen. Seit 01.07.2009 besteht EU-weit die Pflicht zur Teilnahme am ATLAS-Verfahren. Die für den Ausführer bestimmten Ausgangsvermerke werden hierbei auf Grundlage des Eingangs der elektronischen Ausgangsbestätigung bzw. des Kontrollergebnisses von der Ausfuhrzollstelle erstellt. Je nach Fallkonstellation werden unterschiedliche Ausgangsvermerke erstellt, die den quer gedruckten Hinweis „Ausgangsvermerk“ enthalten. Die Finanzverwaltung erläutert in ihrem Schreiben die unterschiedlichen Möglichkeiten des Ausgangsvermerkes.
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