Ausbildungsstätte als regelmäßige Arbeitsstätte

Vor dem Bundesfinanzhof wurde nun im Mai 2014 entschieden, ob der Ausbildungsbetrieb eines Auszubildenden zum Ansatz von Reisekosten führen kann. Der BFH verneint diese Frage strikt und begründet, dass der Azubi diesem Betrieb dauerhaft zugeordnet ist. Es kommt damit nur zum Ansatz der Entfernungspauschale, wenn der Azubi seinen Ausbildungsbetrieb aufsucht. Reisekostengrundsätze kommen dagegen zur Anwendung, wenn die Berufsschule aufgesucht wird.

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