Aufzeichnungen – Bestimmte Standards müssen erfüllt sein
Werden im Buchhaltungssystem die aufgezeichneten Rechnungsausgänge wieder gelöscht, und Duplikate der Rechnungen nicht zurückbehalten und abgelegt, sind ebenfalls keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen gegeben. Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt (Az.: VIII B 28/09).
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