Aufzeichnungen bei Einnahmen-Überschussrechnungen
Hinweis: Aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität (Vielzahl von einzelnen Geschäften mit geringem Wert) besteht die Pflicht zur Einzelaufzeichnung jedoch nicht für Einzelhändler, die Waren an „unbekannte Kunden“ über den Ladentisch gegen Barzahlung verkaufen.
Artikel wurde bisher 2.303 mal gelesen