Aufzeichnungen bei Einnahmen-Überschussrechnungen

Auch die Einnahmenüberschussrechnung setzt voraus, dass die Betriebseinnahmen und -ausgaben durch Belege nachgewiesen werden. Einnahmen sind einzeln aufzuzeichnen, auch bei Bareinnahmen muss jeder einzelne Geschäftsvorfall festgehalten werden. Einzelhändler, die Registrierkassen verwenden und die täglichen Kassenendsummenbons nicht aufbewahren, riskieren eine Schätzung der Betriebseinnahmen (gilt für Bilanzierer und auch für Einnahmen-Überschussrechner).

Hinweis: Aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität (Vielzahl von einzelnen Geschäften mit geringem Wert) besteht die Pflicht zur Einzelaufzeichnung jedoch nicht für Einzelhändler, die Waren an „unbekannte Kunden“ über den Ladentisch gegen Barzahlung verkaufen.

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