Aufwendungen für einen Treppenlift

Für die Anerkennung von bestimmten Aufwendungen, wie z. B. Hilfsmittel, ist ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des medizinischen Dienstes erforderlich. Im Urteilsfall vor dem BFH wurde am 06.02.2014 entschieden, dass eine Bescheinigung des Internisten oder Hausarztes nicht ausreichend sein kann. Bei bestimmten Aufwendungen sei die Frage schwer zu beantworten, ob diese zwangsläufig entstehen, da im Einzelfall eine medizinische Indikation dafür heranzuziehen ist. Dies kann nur durch spezielle Feststellungen sichergestellt werden.

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